Skip to main content

Kosten

Gebühren

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen naturgemäß Kosten. Gerne kläre ich Sie über die in Ihrem Rechtsfall zu erwartenden Kosten in einem persönlichen Gespräch auf, denn die Klärung der Kostenfrage ist für ein angenehmes Mandatsverhältnis äußerst wichtig.

Die Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) berechnet. In Einzelfällen kommt der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Frage. 

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich die Anwaltskosten im Zivilverfahren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Im Strafverfahren gibt es in aller Regel Rahmengebühren. Danach ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen die Vergütung zu bestimmen. Hierbei sind beispielsweise der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber sowie dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beachten.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich als Serviceleistung für Sie kostenfrei die Anfrage hinsichtlich der Deckungszusage für Ihren Rechtsfall. Dies hat auch den Vorteil, dass der mitgeteilte Sachverhalt komprimiert und rechtlich geprüft weitergegeben werden kann. Sie ersparen sich dadurch Arbeit, Zeitaufwand und gegebenenfalls Ärger. Für den Fall der Erteilung der Deckungszusage übernimmt Ihr Versicherungsunternehmen die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Für Sie selbst fallen dann gar keine oder nur sehr geringe Kosten an. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung der Regelfall.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sind spezielle Formen der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe).

Beratungshilfe können Sie selbst beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen.

Ob Sie Anspruch auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe haben, erörtere ich mit Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.

Pflichtverteidigung im Strafverfahren

Nur in Ausnahmefällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Strafverfahrens. Auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Möglicherweise sind jedoch die Voraussetzungen einer sogenannten Pflichtverteidigung gegeben. In solchen Fällen zahlt die Staats- bzw. Landeskasse die Verteidiger-Gebühren. Gerne berate ich Sie diesbezüglich in einem persönlichen Gespräch.

Beistand

Als Verletzter einer Straftat haben Sie bzw. Ihre nahen Angehörigen unter Umständen Anspruch auf Bestellung eines Beistandes, dessen Gebühren von der Staats- und Landeskasse übernommen werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.